Ihr Recht in sicheren Händen.

Anstellungs-Verhältnisse beenden

Beratung bei Kündigungen & Kündigungsstreitigkeiten

Von Friedrich Schiller stammt das Zitat „Was nicht zusammen kann bestehen, tut am besten sich lösen.“ Seit mehr als 20 Jahren begleitet unsere Kanzlei Unternehmen, Fach- und Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer bei der Beendigung von deren Anstellungsverhältnissen. 

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Vorzugsweise streben wir gemeinsam mit unseren Mandanten den Abschluss von interessengerechten Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen an. Hierbei stehen wir Ihnen sowohl als juristische Ratgeber als auch als kompetente Verhandlungspartner zur Seite. Nicht immer ist jedoch eine Kündigung zu verhindern. Auch dann begleiten wir Sie bundesweit bei Ihren Prozessen.

Beratung von Gesellschaften

Gründungsberatung von Gesellschaften & Streitigkeiten unter Gesellschaftern

Ob Sie als Arzt eine Berufsausübungsgemeinschaft, als Handwerker einen Betrieb, als Dienstleister ein Unternehmen oder als schon bestehender Betrieb eine Tochtergesellschaft gründen wollen: Wir erstellen für Sie ein Komplettpaket aller juristisch notwendigen Dinge. 

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Im Rahmen unserer Spezialisierungen im Gesellschafts-, Arbeits- sowie gewerblichen Mietrecht unterstützen wir Sie zunächst bei der Erstellung des für Sie passenden Gesellschaftsvertrages. Wir entwerfen und verhandeln sodann den Gewerbemietraumvertrag für die Räumlichkeiten Ihrer Gesellschaft. Für Ihre Mitarbeiter erstellen wir Anstellungsverträge und beraten Sie darüber hinaus in allen übrigen arbeitsrechtlichen Fragen. Außerdem stehen wir bei Streitigkeiten mit Ihren Mitgesellschaftern und der Durchführung von Gesellschafterversammlungen an Ihrer Seite.

Rechtsabteilung im
Unternehmen

Übernahme der Funktion einer Rechtsabteilung für Unternehmen

Kleinere und mittlere Unternehmen verfügen meist nicht über eine eigene Rechtsabteilung. Dennoch werden sie täglich mit zahlreichen juristischen Fragestellungen konfrontiert.

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So etwa beim Abschluss von Verträgen, bei der Frage, ob allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern akzeptabel sind, bei allen das Personal und einen eventuell vorhandenen Betriebsrat betreffenden Angelegenheiten sowie Durchsetzung offener Forderungen und Anmeldung von Markenrechten. Wir bieten Ihnen für diese alltäglichen Aufgabenstellungen eine kompetente Beratung. Zahlreiche Unternehmen, die mit uns schon viele Jahre zusammenarbeiten, bestätigen dies.

Kompetenzbereiche.

  • Arbeitsrecht

  • Gesellschaftsrecht

  • Vertragsrecht

  • Miet- & Pachtrecht

Fachgebiet "Arbeitsrecht"

  • Erstellung und Verhandlung von Anstellungsverträgen
  • Kündigungen und Kündigungsschutz
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Abmahnungen
  • Abfindungen
  • Erstellen von Arbeitszeugnissen
  • Betriebsrat und Personalvertretung

Rechtsanwälte.

Friedhelm Keck

Inhaber & Rechtsanwalt


Zugelassen an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

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Er besitzt langjährige Erfahrung in der Fortbildung von Rechtsanwälten und berät seit Jahren bedeutende mittelständische Unternehmen in den zentralen Bereichen, die für den Mittelstand von Bedeutung sind: Arbeits- und Vertragsrecht, Gesellschafts- sowie Gewerbemietraumrecht.

Katrin Wisser-Stubert

Rechtsanwältin


Zugelassen an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

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Sie hat sich auf Arbeitsrecht, Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht spezialisiert. Besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Verhandlungsmanagements unterstützen die schwerpunktmäßige Beratung mittelständischer Unternehmen, aber auch die Beratung von Privatpersonen.

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