Betriebsbedingt oder 

ohne Angaben von Gründen gekündigt worden?

An Ihrer Seite kämpfen wir für Ihr Recht.

  • Friedhelm Keck - Rechtsanwalt

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Kanzlei Keck aus Königswinter

Wenn Sie in einem Unternehmen arbeiten, welches mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt und ihr Anstellungsverhältnis länger als sechs Monate besteht, fallen Sie unter den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes, welches mit seinen strengen Vorgaben die Kündigung durch ihren Arbeitgeber wesentlich erschwert.

Vor diesem Hintergrund ist die ausgesprochene Kündigung nur dann wirksam, wenn das Unternehmen die Anforderungen an den jeweiligen Kündigungsgrund beachtet hat.

Oftmals ist genau dies aber nicht der Fall, sodass im Rahmen von arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozessen die Arbeitgeber letztlich entweder häufig bereit sind, im Wege einer vergleichsweisen Regelung eine Abfindung zu zahlen, oder durch Urteil gezwungen werden, das Anstellungsverhältnis fortzusetzen.

Erfahrungsgemäß sind sich viele gekündigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ihrer Rechte im Kündigungsfall jedoch nicht oder lediglich eingeschränkt bewusst.

Wann betriebsbedingte Kündigungen unwirksam sind

Sind wirklich alle Voraussetzungen erfüllt?

Hat man Ihnen gesagt, dass ...?


... in vielen Fällen, die arbeitgeberseits vorgebrachten betriebsbedingten Gründe, auf denen die Unternehmerentscheidung zur Kündigung beruhen soll, tatsächlich nicht vorliegen?

Wussten Sie, dass ...?


... eine Kündigung unter anderem nicht gerechtfertigt sein kann, falls für das Unternehmen faktisch die Möglichkeit besteht, den betreffenden Mitarbeiter auf einen anderen freien Arbeitsplatz im Unternehmen zu versetzen?

Ist Ihnen klar, dass ...?


der Arbeitgeber nicht in der Entscheidung frei ist, welchem von mehreren zur Entlassung anstehenden Mitarbeitern er die Kündigung erklärt?

In derartigen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen machen sich unsere Anwälte für Sie stark und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Unsere Anwälte helfen gerne.

Experten auf ihrem Gebiet

Friedhelm Keck

Inhaber & Rechtsanwalt


Zugelassen an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Er besitzt langjährige Erfahrung in der Fortbildung von Rechtsanwälten und berät seit Jahren bedeutende mittelständische Unternehmen in den zentralen Bereichen, die für den Mittelstand von Bedeutung sind: Arbeits- und Vertragsrecht, Gesellschafts- sowie Gewerbemietraumrecht.

Sprachen: Deutsch, Englisch & Französisch.

Dr. Carolina Paulsen

Rechtsanwältin


Zugelassen an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Nach beruflichen Stationen im Verbandswesen und der Energiewirtschaft hat sie sich auf die Beratung von mittelständischen Unternehmen spezialisiert. Ihre Schwerpunktgebiete sind das Arbeitsrecht sowie das Wirtschaftsrecht.

Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch & Spanisch.

Katrin Wisser-Stubert

Rechtsanwältin


Zugelassen an allen Amts –, Land – und Oberlandesgerichten. Sie hat sich auf Arbeitsrecht, Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht spezialisiert. Besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Verhandlungsmanagements unterstützen die schwerpunktmäßige Beratung mittelständischer Unternehmen, aber auch die Beratung von Privatpersonen.

Sprachen: Deutsch, Englisch & Französisch

Kündigungen abwenden oder Abfindung erhalten?

Es liegt in Ihrer Hand.

1

Kontaktieren Sie unsere juristischen Experten.

Rufen Sie uns gleich an und schildern Sie uns Ihr Anliegen.

2

Erläutern Sie Ihre Situation.

Berichten Sie uns von allen Details, die sich in Ihrem Fall als wichtig herausstellen könnten.

3

Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Ziele zu erreichen.

Anschließend legen Sie Ihr Anliegen in unsere Hände und gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht.

Ein guter Anwalt zahlt sich aus. Herr Keck hat mich in einem Kündigungsschutzverfahren sehr erfolgreich vertreten. Herr Keck ist immer erreichbar und managed jede Anforderung umgehend und präzise. Herr Keck ist sehr erfahren und vor dem Gericht absolut verhandlungssicher. Ich persönlich kann Herrn Keck nur weiterempfehlen.

Michael Lüdtke

Zufriedener Mandant

Ich kann Herrn Keck nur empfehlen. Sehr professionell, freundlich und fundiertes Wissen. Ich danke herzlich für die gute Beratung! Danke!

Stephanie Roller

Zufriedene Mandantin

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